Testpflicht ab Montag 12.04.2021
Bitte beachten Sie, dass aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben ab Montag 12.04.2021 nur noch diejenigen Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen dürfen, die einen aktuellen negativen Covid-19-Test vorweisen können.
Diese Vorgabe gilt unabhängig vom aktuellen Inzidenzwert.