Spezialisierte Sozialpädagogische Familienhilfe
(SSPFH)
Ambulante Hilfe zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und Familien in belasteten Lebenssituationen
Wir untersützen bei:
- Verhaltensoriginalitäten
- Impulsdurchbrüchen
- Störungen des Sozialverhaltens
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Entwicklungsverzögerung
- Schwierigkeiten im Sprachverständnis
- Hochbelasteten Familiensystemen
- sowie bei weiteren Anliegen
So unterstützen wir:
- Stabilisierung des jungen Menschen
- Stärkung des Familiensystems
- Festigen des sozialen Netzwerks
- Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
- Vermittlung sofortiger Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen
- Befähigen zur Wiederaufnahme des Bindungsaufbau nach Übergriffen
- stets auf den Bedarf der Familie angepasst
Ansprechpartner:

Martin Arnold
Tel. 08073 40299 201
Email: Martin.Arnold@fh-au.de
Benedikt Franzler
Tel. 0151 4656 8882
Email: Benedikt Franzler@fh-au.de
Beantragung der Hilfe:
Kostenträger ist das Jugendamt.
Die Eltern müssen sich dort melden.
Die Hilfe startet nach einem Hilfeplangespräch.
Rechtsgrundlagen resultieren aus dem Sozialgesetzbuch VIII:
§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe
§ 36 SGB VIII Mitwirkung und Hilfeplan