Spezialisierte Sozialpädagogische Familienhilfe

(SSPFH)

Ambulante Hilfe zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und Familien in belasteten Lebenssituationen

Wir untersützen bei:

  • Verhaltensoriginalitäten
  • Impulsdurchbrüchen
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Autismus-Spektrum-Störung
  • ADHS
  • Entwicklungsverzögerung
  • Schwierigkeiten im Sprachverständnis
  • Hochbelasteten Familiensystemen
  • sowie bei weiteren Anliegen

So unterstützen wir:

  • Stabilisierung des jungen Menschen
  • Stärkung des Familiensystems
  • Festigen des sozialen Netzwerks
  • Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
  • Vermittlung sofortiger Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen
  • Befähigen zur Wiederaufnahme des Bindungsaufbau nach Übergriffen
  • stets auf den Bedarf der Familie angepasst

Ansprechpartner:

Martin Arnold

Tel. 08073 40299 201

Email: Martin.Arnold@fh-au.de

Benedikt Franzler

Tel. 0151 4656 8882

Email: Benedikt Franzler@fh-au.de

Beantragung der Hilfe:

Kostenträger ist das Jugendamt.

Die Eltern müssen sich dort melden.

Die Hilfe startet nach einem Hilfeplangespräch.

Rechtsgrundlagen resultieren aus dem Sozialgesetzbuch VIII:

§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung

§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe

§ 36 SGB VIII Mitwirkung und Hilfeplan